Der Landeskonservator und des Klanges Restaurator – Orgeldenkmalpflege in Westfalen–Lippe
Dr. Christian Steinmeier
Montag, 9. Dezember 2024, 19.00 Uhr
Was macht eine Orgel zu einem Denkmal? Welche denkmalpflegerischen Fragestellungen ergeben sich bei einer baulichen Maßnahme an einem denkmalgeschützten Instrument? Welche fachlichen Positionen wurden in der Vergangenheit eingenommen und auf welche Entwicklungen sind sie zurückzuführen? Gelten für Orgeln die gleichen Kriterien wie für jedes andere Baudenkmal auch? Rein formal gesehen genießt die Orgel – oft als Königin der Instrumente bezeichnet – hier keine Privilegien. Oder doch?
Bis in das frühe 20. Jahrhundert hatte sich die amtliche Denkmalpflege fast ausnahmslos allenfalls mit den gestalteten Prospekten, also den sichtbaren Fassaden der Orgeln beschäftigt. Erst Mitte der 1920er Jahre beginnt eine umfassendere denkmalpflegerische Auseinandersetzung mit den Instrumenten – ausgelöst jedoch nicht etwa durch die Denkmalpflege selbst, sondern durch Musiker und Musikwissenschaftler, die mit der sog. Orgelbewegung eine Rückbesinnung der Orgelkunst (Orgelmusik und Orgelbau) auf barocke Ideale verfolgten und dabei auch historische Instrumente in den Blick nahmen. Die Ideale und Leitsätze der Orgelbewegung bildeten bis zu ihrem Abklingen in den 1970er-Jahren das inhaltliche Grundgerüst der Orgeldenkmalpflege.
In Westfalen-Lippe war die Orgeldenkmalpflege seit Ende der 1940er Jahre besonders stark ausgeprägt. Im nationalen Vergleich nahm sie als in Zusammenarbeit von Westfälischer Wilhelms-Universität und Westfälischem Denkmalamt etabliertes und über einen Zeitraum von über 50 Jahren gemeinsam betriebenes Spezialgebiet eine exponierte Stellung ein.
Borken, kath. Kirche St. Johannes, Orgel, nach der Restaurierung 1956/57; Quelle: Vössing; LWL-D, Bildarchiv
Der Vortrag gibt einen Überblick über die Geschichte der Orgeldenkmalpflege in Westfalen-Lippe sowie die diesem Sondergebiet der Denkmalpflege zugrundeliegenden Prinzipien. Die Darstellung zeitgleicher Haltungen der allgemeinen Denkmalpflege ermöglicht es, das Geschehene im Kontext der übergeordneten Fachdisziplin – der allgemeinen Denkmalpflege – zu bewerten.
Der Vortrag beginnt um 19.00 Uhr im Plenarsaal des Landeshauses, Freiherr-vom-Stein-Platz 1, 48147 Münster.
Der Eintritt ist frei.
Das komplette Vortragsprogramm finden Sie hier.